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Finanziell

Wie man am besten den Buchhaltungs-Jahresabschluss erstellt

Mit den folgenden Tipps kann man ganz einfach Ihren Buchhaltungs-Jahresabschluss erstellen. Die Checkliste der entscheidenden Tätigkeiten hilft dabei, alles einzubeziehen und so letztlich ein komplettes Buchhaltungsdokument aufs Papier zu bringen.

  1. Als Erstes sind alle Belege zu besorgen, welche man für den Jahresabschluss benötigt. Hierzu zählen unter anderem Inventar- und Abschreibungslisten für Immobilien, Fahrzeuge, Mobilien, Warenlager und anderes.
  1. Die Werte der eigenen Firma sind korrekt abzuschreiben. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, in der Schweiz für Fahrzeuge 40 Prozent, für Mobiliar 25 Prozent sowie für Kommunikation, EDV und Arbeitsgeräte auch 40 Prozent vom aktuellen Zeitwert abzuschreiben. Man klickt auf Schweiz und holt sich kostenlos die derzeitige, offizielle Abschreibungstabelle von der Schweizer Steuerverwaltung. Weil die zuständigen Behörden die Sätze immer wieder mal ändern, wird für die Richtigkeit der entsprechenden Angaben keine Gewähr übernommen.
  1. Wer die Buchhaltung einer GmbH oder AG führt, sollte feststellen, ob man Nachzahlungen oder Guthaben an Steuern der früheren Jahre offen hat. Diese Werte sind mit Abgrenzungsbuchungen, also Transitorische Aktiven oder Passiven, zu berücksichtigen. In dem neuen Buchungsjahr löst man zunächst die Abgrenzungsbuchungen auf.
  1. Bei der Führung der Buchhaltung eines Einzelunternehmens ist ausfindig zu machen, ob aus dem laufenden sowie den früheren Jahren Forderungen oder Guthaben für die persönlichen Beiträge an die AHV (Sozialversicherung) bestehen. Diese sind über die Abgrenzungen, also Transitorische Aktiven oder Passiven, zu buchen. Auf der Internetseite der SVA, in dessen Kanton der eigene Betrieb ansässig ist, findet man die jeweiligen Sozialversicherungsrechner für Selbstständige.
  1. Als Nächstes muss man alle offenen Forderungen an Kunden und Lieferanten erfassen, die ebenso als Debitoren und Kreditoren bezeichnet werden. Hierzu zählt unter anderem die Telefonrechnung vom Dezember, die erst im Lauf des Januar im neuen Jahr gestellt wird. Auch die monatliche Rechnung der Post für Paketversandkosten, welche häufig zwei Monate hinterherhinkt, gehört dazu.
  1. Die Privatanteile, wie etwa Fahrzeuge und anderes, sind nachzubuchen. Diese stellen häufig in der AG oder in der GmbH Lohnbestandteile dar. Außerdem sind auch Vorsteuerkorrekturen je nach Art der Mehrwertsteuer zu erledigen.
  1. Des Weiteren müssen alle Zinserträge von Post und Bank gebucht werden.
  1. Auf den Zinsausweisen der Bank und Post sieht man den korrekten Umrechnungskurs für verschiedene Fremdwährungen per 31. Dezember. Nun sind die Kursgewinne oder -verluste zu berechnen und zu buchen.
  1. Die Verrechnungssteuern, die in der Einzelfirma angefallen sind, müssen auf das Privatkonto gebucht werden. Später fordert man die Verrechnungssteuer mit der Steuererklärung zurück.
  1. Erst wenn alles nachgebucht wurde, ist bei entsprechender Steuerpflicht die Mehrwertsteuerabrechnung zu erstellen.
  1. Zuletzt wird in der Einzelfirma beim Privatkonto der Saldo auf das Kapitalkonto gebucht.
  1. Als Beilage zur Steuererklärung ist die Bilanz und Erfolgsrechnung auszudrucken. Wer ein Einzelunternehmen hat, braucht ebenso den Detailauszug des Privatkontos. Damit ist oft das Konto 2850 gemeint.
  1. Es empfiehlt sich, dass man von einem versierten Treuhänder die Buchhaltung prüfen lässt. Denn erstens sehen vier Augen oft mehr als zwei. Zudem steckt häufig in einer Buchhaltung ein enormes Potenzial zur Steuerersparnis.

Ab sofort ist auch der ideale Zeitpunkt, um die Digitalisierung Buchhaltung für das folgende Jahr zu beginnen. Dabei ist es egal, ob man von einer Software zu einer anderen wechselt oder ganz neu anfängt: Die eigenen Unternehmenszahlen sind jetzt aktuell. Mit dem Selbstlernkurs ist es möglich, ganz einfach und schnell mit der neuen Software und der Finanzbuchführung vertraut zu werden.